Auszug aus

"Wildschütz Klostermann"

Verfasser: Joseph Weingärtner

in:

Der Neue Pitaval (1869)

 

Seine Schnelligkeit grenzte an das Wunderbare, er lief mit den Tieren des Waldes fast um die Wette und einzelne Fälle, in denen er wirklich Erstaunliches geleistet hatte, wurden aktenmäßig festgestellt. Natürlich konnte es nicht fehlen, dass er bei seinen Wilddiebereien mit den Forstschutzbehörden in Konflikte geriet, und auch, dass er sich einen falschen Bart zulegte, der ihn ziemlich unkenntlich machte, schütze ihn nicht immer. Er war bereits siebenmal bestraft, als die letzte große Untersuchung begann:

  1. Am 19. September vom Kreisgericht in Arolsen wegen Betretens eines fremden Jagdreviers mit einem Gewehre mit 5 Thlrn. Geldstrafe gleich 10 Tagen Gefängnis;

  2. am 25. September 1862 von derselben Behörde wegen Vermögensbeschädigung mit 3 Thlrn. Geldstrafe gleich 3 Tagen Gefängnis;

  3. am 7. November 1862 von der Gerichtsdeputation in Büren wegen gewerbsmäßigen Jagdvergehens mit 6 Monaten Gefängnis, Untersagung der bürgerlichen Ehrenrechte und Stellung unter Polizeiaufsicht auf ein Jahr;

  4. am 15. April 1864 vom Kreisgericht in Warburg wegen Bruchs der Polizeiaufsicht mit 8 Tagen Gefängnis;

  5. am 18. October 1864 von demselben Gericht wegen gewerbsmäßiger Jagdcontravention im Rückfalle und versuchter Bestechung mit 7 Monaten Gefängnis, Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte und Stellung unter Polizeiaufsicht auf 2 Jahre;

  6. am 10. Juni 1865 vom Kreisgericht in Arolsen wegen unbefugten Betretens eines fremden Jagdgebietes mit einem Schießgewehr mit 14 Thlrn. Geldbuße gleich 14 Tagen Gefängnis;

  7. am 27. Juli 1866 vom Kreisgericht in Brilon wegen wiederholter gewerbsmäßiger Jagdcontravention im wiederholten Rückfalle, wegen Zwanges eines Beamten zur Unterlassung einer Amtshandlung durch Drohung mit Verübung eines Verbrechens zu einem Jahr Gefängnis, Untersagung der bürgerlichen Ehrenrechte auf 1 Jahr und Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre. Die Strafe wurde durch Cabinettsordre vom 17. December 1866 auf 9 Monate ermäßigt und bis zum 23. April 1867 verbüßt.

Die Strafen hatten den Wildschützen Klostermann nicht gebessert, sondern ihn nur trotziger und entschlossener gemacht. Er knirschte mit den Zähnen, wenn er seinen geliebten Wald verlassen und in das Gefängnis wandern musste. Vor Gericht gestand er niemals; so oft er eine Strafe erlitten hatte, kehrte er zu seinem Gewerbe zurück und beschloss, bei dem nächsten Recontre sich nicht wieder gutwillig verhaften zu lassen. Seine Verwegenheit war bereits vor seinem Zusammentreffen mit Herrn von Wrede so hoch gestiegen, dass es ihm auf Blutvergießen nicht ankam.